Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt seit geraumer Zeit viele Inhaber von Internetanschlüssen wegen der angeblichen Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wie
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vertritt u.a. folgende Rechteinhaber:
Die Kanzlei fordert neben Unterlassung hier pauschal 1.200,00 € bzw. 1.800,00 € für Anwaltskosten und Schadensersatz.
Wichtig:
Gerne vertritt Sie die Kanzlei bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis und mit dem Ziel, weniger oder nichts an die Abmahnkanzlei zu bezahlen.