Die KSM GmbH lässt durch Ihre Anwälte Schulenberg und Schenk angebliche Rechtsverletzungen an dem geschützten Werk „Underground Hitman" abmahnen.
Die Kanzlei fordert im Namen ihrer Auftraggeber für eine angebliche Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Weiter wird die Zahlung eines pauschalisierten Betrages als „Vergleich" in Höhe von 1.298,00 € gefordert. Dieser soll Kosten für Anwaltskosten, Schadenersatz und Ermittlungskosten enthalten.
Die Abmahnkanzlei behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Der Name des Anschlussinhabers soll über einen sog. Hashcode ermittelt worden sein.
Um auf den Abgemahnten weiter Druck aufzubauen, wird die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung kurz bemessen.
Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich übersetzt.
Bezüglich des geforderten Pauschalbetrages ist ebenfalls größte Vorsicht geboten. Grundsätzlich kann ein Schadensersatz nur dann vom Anschlussinhaber verlangt werden, wenn dieser selbst, also täterschaftlich geladen hat. Sind für den Upload andere, beispielsweise sonstige Familienmitglieder verantwortlich, besteht kein Schadensersatzanspruch, u.U. aber ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. Diesbezüglich sollte der jeweilige Einzelfall beleuchtet werden.
Rechtsanwalt Sascha Tawil
Notfall-Telefon: 030-30881292
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungsberater.de.
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