Sie haben eine Abmahnung wegen der angeblichen Verbreitung bzw. Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Bildern erhalten?
Ihnen wird vorgeworfen, auf Tauschbörsen im Internet Urheberrechtsverstöße (Filesharing) begangen oder geschütztes Bildmaterial ohne Genehmigung des Urhebers genutzt zu haben.
Sie haben ein Abmahnung wegen z.B. fehlerhaften AGB oder fehlenden gesetzlich vorgeschriebenen Angaben bei Handel auf Onlinehandelsplattformen, wie z.B. eBay erhalten?
Sie haben einen Online-Shop oder wollen einen eröffnen, und benötigen Beratung oder die Erstellung von Rechtstexten speziell für ihre Bedürfnisse?
Tun Sie nichts Unüberlegtes. Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Nutzen Sie die Zeit, um sich professionelle Hilfe zu holen. Denn die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen, und Ihnen als Abgemahnter sind ungleich verteilt. Sie schaffen nur Waffengleichheit, indem Sie eine spezialisierte Kanzlei mit Ihren Belangen beauftragen!
Die Rechtsanwaltskanzlei Tawil hat seit ihrer Gründung bei Verstößen gegen das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht Mandanten beraten und vertreten.
Darum sind die Vorgehensweisen der Abmahnkanzleien (z.B. Waldorf Frommer, Gutsch Schlegel (vormals Sasse und Partner), Fareds, Daniel Sebastian als Einzelanwalt oder als Geschäftsführer der IPPC LAW oder Yussof Sarwari) und ihrer Mandanten bekannt. Nur so kann den sog. "Fallstricken" entgangen werden.
Ihr Anliegen wird zunächst im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung geprüft. Im Falle einer Kontaktaufnahme werden Sie meist noch am selben Tag zurückgerufen. Kosten entstehen Ihnen nur im Falle Ihrer Beauftragung – und in den meisten Fällen handelt es sich um ein günstiges Pauschalhonorar.
Die Verteidigungsstrategie ist abhängig von der Klärung folgender Eckpunkte:
1) Muss überhaupt eine Unterlassungserklärung in dem konkreten Einzelfall abgegeben werden?
2) Muss der vermeintliche Zahlungsanspruch des Rechteinhabers erfüllt werden?
Diese Fragen sind stets individuell, hinsichtlich der genauen Umstände, der in der Abmahnung geltend gemachten Vorwürfe, zu prüfen.
Nur so ist eine adäquate Vertretung jedes einzelnen Falles möglich.
Beachten Sie auch:
Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, IPPC LAW, Fareds,
Gutsch Schlegel, .rka (Reichelt, Klute, Aßmann), Yussof Sarwari,
Baek Law, Bindhardt Lenz, APW Rechtsanwälte, Kornmeier und Partner, Negele Zimmel Greuter Beller, Nümann Lang, Rasch Rechtsanwälte,
.rka (Reichelt, Klute, Aßmann), C-LAW GbR, Schutt Waetke, WeSaveYourCopyRights, Zimmermann & Decker und vielen anderen.
Die Kanzlei hilft Ihnen bundesweit bei Abmahnungen wegen Filesharings, Nutzung geschützter Bilder oder beim eBay-Handel.
Rechtsanwalt Sascha Tawil
tägliche Beratung von 06:00 – 24:00 Uhr
Telefon: 030 / 30 881 292
Telefax: 030 / 88 498 451
E-Mail: hilfe@abmahnungsberater.de