Sie haben eine Abmahnung wegen der angeblichen Verbreitung bzw. Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken oder Bildern erhalten?
Ihnen wird vorgeworfen, auf Tauschbörsen im Internet Urheberrechtsverstöße (Filesharing) begangen oder geschütztes Bildmaterial ohne Genehmigung des Urhebers genutzt zu haben?
Sie haben ein Abmahnung wegen z.B. fehlerhaften AGB oder fehlenden gesetzlich vorgeschriebenen Angaben bei Handel auf Onlinehandels-plattformen, wie z.B. eBay erhalten?
Sie haben einen Online-Shop oder wollen einen eröffnen, und benötigen Beratung oder die Erstellung von Rechtstexten speziell für ihre Bedürfnisse?
Kontaktieren Sie die Kanzlei mit dem Kontaktformular. Sie werden so schnell wie möglich zurückgerufen.
Tun Sie nichts Unüberlegtes. Lassen Sie keine Fristen verstreichen. Nutzen Sie die Zeit, um sich professionelle Hilfe zu holen. Denn die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen, und Ihnen als Abgemahnter sind ungleich verteilt. Sie schaffen nur Waffengleichheit, indem Sie eine spezialisierte Kanzlei mit Ihren Belangen beauftragen!
Die Rechtsanwaltskanzlei Tawil hat seit ihrer Gründung bei Verstößen gegen das Urheberrecht und Wettbewerbsrecht Mandanten beraten und vertreten.
Darum sind die Vorgehensweisen der Abmahnkanzleien wie z.B.
und vielen anderen und ihrer Mandanten bekannt. Nur so kann den sog. "Fallstricken" entgangen werden.
Die Kanzlei hilft Ihnen bundesweit bei Abmahnungen in den Bereichen des Urheber- und Wettbewerbsrechts wegen beispielsweise
Um Abmahnungen zu vermeiden sind wir darüber hinaus der Erstellung von Rechtstexten für ihren Onlineshop behilflich.
Ihr Anliegen wird zunächst im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung geprüft. Im Falle einer Kontaktaufnahme werden Sie meist noch am selben Tag zurückgerufen.
Kosten entstehen Ihnen nur im Falle Ihrer Beauftragung – und in den meisten Fällen handelt es sich um ein festes Pauschalhonorar, damit stets Kostentransparenz herrscht.
a) Muss überhaupt eine Unterlassungserklärung in dem konkreten Einzelfall abgegeben werden?
b) Muss die geltend gemachte Forderung des Abmahners bezahlt werden?
Daher sind diese Fragen stets individuell, hinsichtlich der genauen Umstände, der in der Abmahnung geltend gemachten Vorwürfe, zu prüfen.
Nur so ist eine adäquate Vertretung jedes einzelnen Falles möglich.
Wir stellen Ihnen aktuelle Abmahnungen der diversen Abmahnkanzleien und jüngste Entwicklungen in der Rechtsprechung vor.
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